Vor dem Europäischen Gericht 24.06.2024, 11:18 Uhr

Markenrechtsstreit: Nike verliert gegen Puma

Puma klagte in einem Nichtigkeitsverfahren gegen die Eintragung der Marke „Footware“ für Nike. Das Europäische Gericht sieht nun die Löschung der Marke aufgrund ihres beschreibenden Charakters vor.
(Quelle: Shutterstock)
Im jüngsten Rechtsstreit zwischen den globalen Sportartikelriesen Nike und Puma hat das Europäische Gericht zugunsten von Puma entschieden. Auslöser des Konflikts war die Markeneintragung des Begriffs „Footware“ durch Nike im Jahr 2019. Zu den geschützten Waren und Dienstleistungen sollten beispielsweise Computerhardware, elektronische Geräte, Telekommunikationsdienste sowie Computer- und Softwaredienste gehören. Nike beabsichtigte, den Begriff als ein Wortspiel zwischen den Wörtern „Foot“ und „Software“ zu verwenden.
Puma legte gegen diese Eintragung Einspruch ein und argumentierte, dass „Footware“ von der Öffentlichkeit als fehlerhafte Schreibweise von „Footwear“ (Schuhe) wahrgenommen würde und daher beschreibend sei. Nachdem das Europäische Markenamt (EUIPO) den Einspruch zunächst abgewiesen hatte, gab die Beschwerdekammer Pumas Argumentation schließlich recht. Diese Entscheidung wurde nun vom Europäischen Gericht bestätigt. Das Gericht führte aus, dass ein Zeichen nicht als Marke eingetragen werden kann, wenn es wesentliche Merkmale der betreffenden Waren und Dienstleistungen beschreibt. Im Fall von „Footware“ sah das Gericht die Möglichkeit, dass der Begriff als „Fußbekleidung“ interpretiert werden könne. Dies sei besonders im Hinblick auf die Existenz von smarten Schuhen – Schuhe, die drahtlose Konnektivität oder eingebettete Chips mit Tracking-Technologie enthalten – möglich. Solche Produkte sind bereits auf dem Markt und dienen unter anderem zur Laufanalyse oder Verletzungsüberwachung. Sofern Nike keinen Einspruch beim Europäischen Gerichtshof einreicht, wird die Marke „Footware“ aus dem Markenregister gelöscht. Anfang des Jahres war Nike bereits in den USA gescheitert, die Marke schützen zu lassen. Auch hier hatte sich ein Schuhhersteller mit derselben Begründung erfolgreich gewehrt.



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