Deutsches Patent- und Markenamt
06.04.2018, 14:06 Uhr
Wortmarke "Black Friday" muss gelöscht werden
Seit "Black Friday" zur Wortmarke erklärt wurde, ist der Ärger für Online-Händler groß. Denn wer mit dem Begriff warb, lief Gefahr, abgemahnt zu werden. Das könnte sich nun aufgrund einer Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes ändern.
Erleichterung bei den Online-Händlern: Die Marke "Black Friday" soll gelöscht werden.
(Quelle: Fotolia.com/Olena Pantiukh)
Man wolle sich gegen die Monopolisierung des Begriffs "Black Friday" wehren, so lautet das Argument einiger Marktteilnehmer, denen die Entwicklung rund um den Begriff für den bekannten Aktionstag sauer aufstieß. Denn seit Oktober 2016 ist in Deutschland die Black Friday GmbH offizielle Lizenznehmerin der Super Union Holdings Ltd. Diese aus Hongkong stammende Firma wiederum ist Inhaberin der im Dezember 2013 eingetragenen deutschen Wortmarke "Black Friday". Die Wortmarke ist damit unter anderem für verschiedene Formen der Werbung markenrechtlich umfangreich geschützt.
Das bedeutete im Umkehrschluss: Online-Händler, die mit dem Begriff für ihre Rabattaktionen warben, wurden abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Gab der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung ab, konnte die Markeninhaberin gerichtlich gegen Verwender vorgehen, was die Kosten nochmals erhöht. In den vergangenen Jahren gingen daher beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einige Löschanträge ein.
Jetzt aber scheint sich das Blatt für die Händler zum Guten zu wenden: Das Deutsche Patent- und Markenamt hat diesen Forderungen nun stattgegeben, die Eintragung der Wortmarke Black Friday soll entfernt werden. Grund dafür ist unter anderem die weitläufige Bekanntheit des Begriffs, Verbraucher hätten ihn schon vor der markenschutzrechtlichen Eintragung gekannt. Aber nicht nur Medien, auch Handelsunternehmen hätten den Begriff vorher schon verwendet. "Die Bezeichnung beschreibt also ein Shopping-Event und bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Unternehmen, so dass niemand berechtigt sein sollte, diesen Begriff für Werbung zu monopolisieren", erklärt die Wirtschaftskanzlei Arqis.
Super Union Holdings kann die Entscheidung des DPMA noch anfechten, da diese noch nicht rechtskräftig ist. Solange darf "Black Friday" auch weiter nicht verwendet werden.