Entscheidung des BGH
18.07.2023, 09:29 Uhr
18.07.2023, 09:29 Uhr
Der Krimi um die Marke Black Friday ist zu Ende: Die Marke ist Geschichte
Händler und Marken können nach der kürzlich getroffenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufatmen: Jeder darf ab sofort mit dem Begriff Black Friday werben, die Marke Black Friday ist verfallen.
Jahrelang trat die österreichische Black Friday GmbH als Lizenznehmerin der Hongkonger Super Union Holdings Limited am DACH-Markt auf und vertrieb unter Verweis auf die Lizenzrechte an der Marke "Black Friday" Werbepakete für das eigene Portal Blackfridaysale.de.
Händler und Marken, die den Begriff für ihre Werbung nutzen wollten, konnten diese Pakete erwerben und so Abmahnungen der Hongkonger Super Union Holdings Limited vermeiden. Das "t3n" Magazin berichtete damals nach Recherchen über die starken Verbindungen zwischen der Hongkonger Super Union Holdings Limited und der österreichischen Black Friday GmbH.
BGH erklärt Marke Black Friday für vollständig verfallen
Der Bundesgerichtshof bestätigte Ende Juli durch die Abweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde die Entscheidung des Berliner Kammergerichts, dass die Marke "Black Friday" rückwirkend zum 25. April 2019 für vollständig verfallen erklärt wurde.
Damit können Händler und Marken ab sofort gefahrlos mit dem Begriff werben und eigenständig Black-Friday-Aktionen durchführen.
Black Friday: Der Hintergrund zum Markenrechtsstreit
Diese letztinstanzliche Entscheidung beendet den Krimi um die Marke "Black Friday". Die Geschichte begann vor mehr als sechs Jahren, als Simon Gall, Betreiber der Website Blackfriday.de, sich gegen Maßnahmen der damaligen Markeninhaberin und der "exklusiven Lizenznehmerin", der österreichischen Black Friday GmbH, wehrte und schließlich die Löschung der Marke beantragte. Und diese Löschung jetzt erfolgreich durchsetzte.
Gall führt noch mit der ehemaligen Markeninhaberin aus Hongkong und der österreichischen Black Friday GmbH als "exklusiven Lizenznehmerin" einen Rechtsstreit um Schadensersatz.
Am 19. Januar 2023 entschied das OLG Düsseldorf, dass die Beklagten Gall allen Schaden aus unerlaubten Handlungen ersetzen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da noch eine Revision am Bundesgerichtshof anhängig ist.