Gerichtsurteil 27.03.2025, 10:51 Uhr

Adidas darf nicht mehr mit „Klimaneutralität bis 2050“ werben

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Adidas untersagt, weiter mit „Klimaneutralität bis 2050“ zu werben. Die Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt, da das Unternehmen nicht ausreichend erklärt habe, ob das Ziel durch Emissionsreduktion oder durch Kompensation erreicht wird.
Ende des vergangenen Jahres reichte die Deutsche Umwelthilfe eine Klage gegen den Sportartikelhersteller Adidas ein.
(Quelle: Adidas)
Der Sportartikelhersteller Adidas hat eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied, dass das Unternehmen nicht mehr mit der folgenden Aussage werben darf: „Bis zum Jahr 2050 werden wir klimaneutral sein“. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen Adidas geklagt und dem Konzern vorgeworfen, seine Klimaziele nicht ausreichend zu erklären. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch spricht von „modernem Ablasshandel“ und kritisiert, dass Adidas nicht offengelegt habe, in welchem Umfang das Unternehmen CO2 vermeidet und wo es lediglich ausgleicht.
Das Gericht folgte in seinem Urteil der Argumentation der DUH. Für den Verbraucher sei nicht klar erkennbar, dass die angestrebte Klimaneutralität nicht nur durch tatsächliche Emissionsreduktionen, sondern auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden soll. Aufgrund dieser Mehrdeutigkeit bestehe ein erhöhtes Aufklärungsbedürfnis, dem Adidas nicht ausreichend nachgekommen sei. Besonders der Umstand, dass Klimaneutralität auch durch den Kauf von Grünstromzertifikaten erreicht werden soll, sei nicht deutlich genug kommuniziert worden.
Adidas selbst sieht keinen Handlungsbedarf. Ein Unternehmenssprecher betont, dass die beanstandete Formulierung bereits im August 2024 von der Webseite entfernt wurde. Die Klimaziele blieben unverändert, und unabhängige Prüfstellen hätten die Maßnahmen bestätigt. Die CO2-Emissionen seien seit 2022 bereits um 20 Prozent gesenkt worden. Zudem verweist Adidas auf eine Bestnote „A“ des Carbon Disclosure Project für das eigene Klimaschutzprogramm. Seit 2022 seien die absoluten Emissionen einschließlich der Lieferkette um 20 Prozent gesunken. „Unser Fokus liegt darauf, unser Reduktionsziel für 2030 vollständig mit eigenen Maßnahmen zu erreichen, ohne Kompensation“, so der Sprecher. Bis 2050 wolle das Unternehmen mindestens 90 Prozent der geplanten CO2-Reduktion über eigene Einsparmaßnahmen realisieren.
Doch Umweltschützer fordern klare gesetzliche Vorgaben für Unternehmen, um Greenwashing zu verhindern. Agnes Suter, Leiterin der ökologischen Verbraucherberatung und Marktüberwachung der DUH betont: „Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Klimaneutralität durch echte Reduktionen und nicht durch fragwürdige Zertifikate erreicht wird“.



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