Adidas
31.03.2016, 19:11 Uhr
Adidas will einstweilige Verfügung erwirken
Einst war es das Duell der Brüder, jetzt ist es das Duell der Sportartikelkonzerne: Adidas will gegen Puma wegen eines Dämpfungssystems für Laufschuhe eine einstweilige Verfügung für das Puma-Modell „NRGY“ erwirken.
Weil diese in erster Instanz abgelehnt wurde, entscheidet nun am Dienstag, 5. April, das OLG Düsseldorf darüber.
Im Gegenzug klagt wiederum Puma gegen Adidas. Stein des Anstoßes ist das Laufschuhmodell „Boost“ von Adidas, das 2013 auf den Markt kam. Puma glaubt, dass die Drei-Streifen-Marke ein geschütztes Design verletzt. Dieses Verfahren ist derzeit in Berufung beim OLG Frankfurt und wird im Oktober fortgesetzt.
Puma entwickelte nach eigenen Angaben 2009 in Zusammenarbeit mit BASF Schuhzwischensohlen aus dem Kunststoff eTPU. Zwei Jahre später wurde diese Kooperation von Seiten BASFs beendet, woraufhin der Chemiekonzern eine Partnerschaft mit Adidas schloss.
Im Gegenzug klagt wiederum Puma gegen Adidas. Stein des Anstoßes ist das Laufschuhmodell „Boost“ von Adidas, das 2013 auf den Markt kam. Puma glaubt, dass die Drei-Streifen-Marke ein geschütztes Design verletzt. Dieses Verfahren ist derzeit in Berufung beim OLG Frankfurt und wird im Oktober fortgesetzt.
Puma entwickelte nach eigenen Angaben 2009 in Zusammenarbeit mit BASF Schuhzwischensohlen aus dem Kunststoff eTPU. Zwei Jahre später wurde diese Kooperation von Seiten BASFs beendet, woraufhin der Chemiekonzern eine Partnerschaft mit Adidas schloss.