Abos und Verträge
14.11.2022, 10:30 Uhr
Verbraucherzentralen: Viele Mängel beim Kündigungsbutton
Seit Juli 2022 gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, die Pflicht zu einem Kündigungsbutton. Dieser vorgeschriebene Button auf Websites weist laut Verbraucherzentralen jedoch oftmals Mängel auf.
Beim seit Juli 2022 vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf Websites finden die Verbraucherzentralen häufig Mängel. Bei der Überprüfung von 840 bekannten Seiten waren sie nur 273 Mal zufrieden und bewerteten die Kündigungsmöglichkeit als gesetzeskonform, wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilte. In der Folge mahnten die Verbraucherzentralen 152 Unternehmen ab - manche gleich wegen mehrerer beanstandeter Websites.
Kündigungsbutton-Pflicht
Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn seit Juli einfacher kündigen. Seither gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, die Pflicht zu einem Kündigungsbutton. Mit ihm können Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden. Beispiele sind Mobilfunkverträge, Abos, Verträge mit Fitnessstudios oder Streamingdienste.
Bei der Überprüfung, die vom 18. Juli bis 14. Oktober dauerte, hatten die Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände bekannte Websites aus verschiedenen Branchen überprüft. In 349 Fällen fehlte der Button demnach komplett, in 65 Fällen war er versteckt und in 38 Fällen nicht korrekt beschriftet. Darüber hinaus fanden die Prüfer der Verbraucherzentralen nach eigenen Angaben 339 weitere Verstöße. Vorschriftsmäßig sei der Kündigungsbutton nur auf 273 Seiten installiert gewesen.
"Wir bedauern, dass es bei so vielen Websites nicht umgesetzt worden ist. Es war im Vorfeld ja ausreichend Zeit dafür", sagte Tatjana Halm, Referatsleiterin Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Wir hoffen, dass jetzt auf allen Seiten unverzüglich nachgebessert wird."
Erste Auswirkungen zeigen sich bereits. So hätten bis zum 2. November 2022 86 der abgemahnten Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, hieß es von der Verbraucherzentrale. Teilweise werden auch Gerichte entscheiden müssen. Zudem sei aufgefallen, "dass einige Unternehmen, die von uns keine Abmahnung erhielten, ihre Seiten nachgebessert haben", sagte Halm. Die Prüfung von Websites soll weitergehen. Verbraucher die selbst Mängel vorfinden, können diese online an die Verbraucherzentralen melden.
Bei der Überprüfung, die vom 18. Juli bis 14. Oktober dauerte, hatten die Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände bekannte Websites aus verschiedenen Branchen überprüft. In 349 Fällen fehlte der Button demnach komplett, in 65 Fällen war er versteckt und in 38 Fällen nicht korrekt beschriftet. Darüber hinaus fanden die Prüfer der Verbraucherzentralen nach eigenen Angaben 339 weitere Verstöße. Vorschriftsmäßig sei der Kündigungsbutton nur auf 273 Seiten installiert gewesen.
"Wir bedauern, dass es bei so vielen Websites nicht umgesetzt worden ist. Es war im Vorfeld ja ausreichend Zeit dafür", sagte Tatjana Halm, Referatsleiterin Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Wir hoffen, dass jetzt auf allen Seiten unverzüglich nachgebessert wird."
Erste Auswirkungen zeigen sich bereits. So hätten bis zum 2. November 2022 86 der abgemahnten Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, hieß es von der Verbraucherzentrale. Teilweise werden auch Gerichte entscheiden müssen. Zudem sei aufgefallen, "dass einige Unternehmen, die von uns keine Abmahnung erhielten, ihre Seiten nachgebessert haben", sagte Halm. Die Prüfung von Websites soll weitergehen. Verbraucher die selbst Mängel vorfinden, können diese online an die Verbraucherzentralen melden.