VerpackG, PSD2 2.0, Digital Services Act 16.08.2022, 09:00 Uhr

B2C-Marktplätze: 3 Regulierungen, die Betreiber beachten müssen

Angesichts des anhaltenden Booms werden die derzeitigen Auflagen und Verpflichtungen zur Gründung von Marktplätzen einmal im Jahr überprüft und gegebenenfalls angepasst. Das sind die wichtigsten Änderungen für Marktplatzbetreiber 2022.
(Quelle: Shutterstock/Achira22)
Das Marktplatz-Business macht Milliardenumsätze, ist aber komplex und unüberschaubar geworden. Kein Wunder, ist doch die Zahl aktiver B2C-Online-Marktplätze in den letzten zwei Jahren in der DACH-Region um 40 Prozent gestiegen und liegt nun bei 214. Seit 2015 hat sich die Anzahl somit verdreifacht.
Angesichts des anhaltenden Booms werden die derzeitigen Auflagen und Verpflichtungen zur Gründung von Marktplätzen einmal im Jahr überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Zahlungsdienstleister Lemonway nennt die bisher wichtigsten Änderungen 2022 und welche Anpassungen noch zu erwarten sind:

1. VerpackG: Änderungen für Marktplätze und Registrierungspflicht

Zum 1. Juli 2022 stand die vorerst letzte Änderungsetappe für das 2019 eingeführte Verpackungsgesetz an. Dementsprechend darf in Deutschland verpackte Ware nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller der Pflicht zur Registrierung nicht nachgekommen ist.
Zudem trat eine neue Verantwortung für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister in Kraft. Bisher konnte ein Fulfillment-Dienstleister im Einzelfall als Hersteller der Versandverpackung gelten. Fortan wird diese Position jedoch rechtlich dem Auftraggeber zugeordnet. Somit ist es Händlern nicht mehr möglich, Verpflichtungen auf den Fulfillment-Dienstleister zu übertragen.
Darüber hinaus unterliegen sowohl Fulfillment-Dienstleister als auch die Betreiber von Online-Marktplätzen bestimmten Prüfpflichten. Es liegt in ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass alle Händler ordnungsgemäß registriert sind und an der Systembeteiligung teilnehmen.  

2. PSD2 2.0: Strong Customer Authentication im Fokus

Im Rahmen der zweiten EU-Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) wurde ein weiterentwickeltes Verfahren zur Strong Customer Authentication (SCA) eingeführt - das sogenannte 3DS-2.0-Protokoll. Die neueste Version - 3D Secure v2 - sollte die Authentifizierung noch komfortabler gestalten.
3DS v2 sendet wichtige Daten wie die Lieferadresse, die Geräte-ID des Kunden und den bisherigen Transaktionsverlauf an die Bank des Kontoinhabers. Die Bank ist für die Beurteilung des Risikos verantwortlich und kann bei erfolgreicher Überprüfung eine schnelle und reibungslose Transaktion gewähren. Andernfalls kann die Bank vom Kunden weitere Eingaben anfordern, um die Zahlung zu authentifizieren. Zahlungsdienstleister, die Transaktionen im Namen ihrer Marktplatzkunden abwickeln, müssen das Protokoll einhalten, um die Sicherheit der Zahlungen zu erhöhen, ohne die Benutzerfreundlichkeit zu beeinträchtigen. 
Derzeit findet das Review zur PSD2 statt. Die Richtlinien zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern werden sich auch 2022 weiterentwickeln, insbesondere im Hinblick auf die EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr. Nach der Zahlungsrichtlinie PSD2, die den Markt für neue Akteure und Nicht-Banken zugänglich gemacht hat, dürfte PSD3 eine Vorschrift für europaweite Sofortzahlungen beinhalten.

3. Digital Services Act: Rückverfolgung von Produkten auf Marktplätzen

"Alles, was offline erlaubt ist, muss auch online erlaubt sein. Und alles, was offline verboten ist, muss auch online verboten sein." Laut Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, besteht das Hauptziel des Digital Services Acts (DSA) darin, einen sicheren digitalen Raum zu schaffen.
Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzer vor übergriffiger Datenerfassung zu schützen, gegen Hass und Hetze vorzugehen und jedem die Freiheit zu gewähren, selbst zu entscheiden, ob Nachrichten von einem Algorithmus sortiert werden oder nicht. Die Europäische Kommission fokussiert sich auf illegale Inhalte, Fehlinformationen, den Schutz der Nutzerrechte und den Kampf gegen Online-Fälschungen.
Geplant sind jetzt auch einheitliche Regeln für große Plattformbetreiber wie Facebook, Suchmaschinen wie Google, Onlinehändler wie Amazon oder Zalando sowie für andere Unternehmen, die digitale Dienste anbieten.
Die Inhalte des DSA ergänzen die bereits bestehenden Maßnahmen des Digital Markets Act (DMA). Das soll zu mehr Fairness im Markt führen, den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen durch die Big Five verhindern und mehr Transparenz im Internet und insbesondere auf Marktplätzen schaffen.



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