Wettbewerbsverzerrung
04.01.2022, 08:15 Uhr
04.01.2022, 08:15 Uhr
Bundeskartellamt prüft mögliche Sonderabsprachen von Amazon mit Marken
Die italienische Kartellbehörde hat Amazon ein Bußgeld in Höhe von über 68 Mio. Euro auferlegt, weil der Online-Marktplatz Markenhersteller bevorzugt haben soll. Jetzt prüft das Bundeskartellamt, ob dies auch in Deutschland zutreffen könnte.
Im November 2021 wurde bekannt, dass die italienische Kartellbehörde Amazon ein Bußgeld in Höhe von 68,7 Mio. Euro auferlegt hat. Der Vorwurf aus Rom: Amazon soll bereits 2018 mit Apple vereinbart haben, dass nur Amazon selbst, Apple sowie einige von Apple ausgewählte Anbieter Produkte des kalifornischen Computerriesen verkaufen dürfen. Auch Apple wurde von den Italienern mit einem Bußgeld belegt.
Jetzt prüft das Bundeskartellamt, ob Amazon auch in Deutschland ähnliche Vereinbarungen getroffen hat. Das berichtet die Tageszeitung "Rheinische Post" und zitiert Kartellamts-Chef Andreas Mundt mit den Worten "Wir prüfen derzeit unter anderem, ob es eine Zusammenarbeit von Amazon mit Markenherstellern wie Apple gibt, die Dritthändler benachteiligt".
Systematische Benachteiligung
Im Fall, den die italienische Kartellbehörde untersucht hat, geht es um Produkte von Apple und der konzerneigenen Kopfhörermarke Beats. Doch die Behörde in Rom hat insgesamt ihre Gangart gegen Amazon verschärft. So verdächtigt sie Amazon, Händler systematisch zu benachteiligen, die nicht das Amazon-eigene Fulfillment nutzen. Dafür verhängte die Behörde ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Mrd. Euro. In einer Stellungnahme wies Amazon die Vorwürfe als "völlig überzogen" an und kündigte an, sich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren.
Unterdessen hat auch Bundeskartellamtschef Mundt eine härtere Gangart gegen große US-amerikanische Internet-Konzerne angekündigt. Im Jahr 2021 hat die Kartellbehörde allerdings deutlich weniger Bußgelder verhängt als im Jahr zuvor. Mundt führt dies auch auf die Umstände der Corona-Pandemie zurück und beklagt eine geringe Bereitschaft von Unternehmen, Kartellverstöße zu offenbaren. Gegenüber der "Rheinischen Post" brachte er deshalb eine Art Kronzeugenregelung ins Gespräch. Händler oder Hersteller, die wettbewerbswidrige Absprachen getroffen haben, könnten von Bußgeldforderungen verschont bleiben, wenn sie sich dem Kartellamt offenbaren.
Autor(in)
Frank
Kemper