Europäischer Gerichtshof entscheidet
02.03.2018, 10:30 Uhr
Zwei-Streifen-Rechtsstreit gewinnt Adidas
Adidas siegt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die belgische Firma Shoe Branding Europe, die eine Schuhmarke mit zwei Streifen anmelden wollte.
In den Jahren 2009 und 2011 beantragte das belgische Unternehmen Shoe Branding Europe beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO; damals hieß das Amt noch Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - HABM) die Eintragung von zwei Unionsmarken, eine davon für Schuhwaren, die andere für Sicherheits- und Schutzschuhe. Adidas widersprach den Eintragungen. Das EUIPO gab den Widersprüchen von Adidas mit Entscheidungen von 2015 und 2016 statt und lehnte die Eintragung der beiden von Shoe Branding Europe angemeldeten Marken ab.
Anders als bei den Schuhen der Herzogenauraucher verlaufen die Querstreifen bei den angemeldeten Marken von der Sohle in Richtung des Knöchels, nicht in Richtung der Zehen. Zudem sind es bei Adidas drei Streifen. Weil die Ähnlichkeit beider Marken zu groß sei, gab das EU-Markenamt den Widersprüchen von Adidas statt und lehnte die Eintragung als Marke ab. Es bestehe die Gefahr, dass Verbraucher die beiden Marken miteinander in Verbindung brächten. Zudem sei es möglich, dass Shoe Branding Europe das Ansehen der Marke Adidas in unlauterer Weise ausnutze. Es gebe keinen Grund, der die Eintragung der Marke rechtfertige. Gegen die beiden Entscheidungen des EUIPO hat Shoe Branding Europe Klagen erhoben.
Das EU-Gericht bestätigte die Sicht des EU-Markenamtes letzte Woche mit der Begründung, das Ansehen der Marke werde durch die Nutzung der Streifen in unlauterer Weise ausgenutzt, so die Luxemburger Richter. Das Gericht befasste sich schon zum zweiten Mal mit dem Rechtsstreit. Adidas war zunächst mit einem Widerspruch gegen die 2009 eingetragene Marke beim Markenamt gescheitert, 2015 hob das EU-Gericht die Entscheidung jedoch auf. Der Europäische Gerichtshof bestätigte diese Sicht 2016 in einem Beschluss. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.