Geht's sogar vor Gericht? 29.08.2024, 12:26 Uhr

Deutsche Umwelthilfe wirft Adidas Greenwashing vor

Adidas steht Ärger ins Haus: Die Deutsche Umwelthilfe hat rechtliche Schritte gegen den Drei-Streifen-Konzern eingeleitet. Dieser wird von der Organisation des Greenwashings bezichtigt.
Droht Adidas eine Klage von der Deutschen Umwelthilfe wegen Greenwashing?
(Quelle: Shutterstock/Robert Way)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte gegen Adidas eingeleitet. Grund dafür ist die Werbeaussage des Konzerns, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die DUH bemängelt, dass Adidas in seiner Werbung keine konkreten Maßnahmen für den Zeitraum nach 2030 nennt, obwohl laut Unternehmensangaben in dieser Phase 70 Prozent der Gesamtemissionen reduziert oder kompensiert werden müssen.

Zunächst forderte die DUH Adidas außergerichtlich dazu auf, die Werbung anzupassen und zu erklären, dass diese Art der Werbung nicht fortgesetzt wird. Sollte Adidas dieser Aufforderung nicht nachkommen, plant die DUH, den Fall gerichtlich klären zu lassen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärt dazu: „Adidas nutzt seine Werbeaussagen zur Klimaneutralität, um sich ein grünes Image zu verleihen, ohne offenzulegen, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Das ist Verbrauchertäuschung und unzulässiges Greenwashing. Es reicht nicht, sich Ziele zu setzen und damit zu werben – Unternehmen müssen auch konkrete Pläne zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes vorlegen, um glaubwürdig zu sein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher verdienen klare und nachvollziehbare Informationen darüber, wie die Klimaziele erreicht werden sollen.“

Und Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung, ergänzt: „Verbraucherschutzministerin Lemke muss diesem Greenwashing einen Riegel vorschieben: Wir fordern gesetzliche Regelungen, die Zukunftsversprechen glaubwürdig und für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent nachvollziehbar machen. Es bedarf ambitionierter gesetzlicher Vorgaben, wie zum Beispiel die Pflicht zur Veröffentlichung der Maßnahmen, wie diese Versprechen eingehalten werden sollen, die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen und nicht zuletzt unabhängige Prüfstellen, die diese Schritte und Maßnahmen verifizieren. Andernfalls bleiben derartige Zusagen Luftnummern.“



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