Neue AGB
19.02.2021, 08:32 Uhr
PayPal führt Konfliktgebühr für Händler ein
PayPal ändert seine Nutzungsbedingungen für Händler und führt eine Konfliktgebühr ein. Die Gebühr wird erhoben, wenn es bei einem Antrag auf Käuferschutz zu keiner Einigung zwischen Kunde und Händler kommt. Die aktualisierten AGB treten zum 30. April 2021 in Kraft.
Händler, die für ihre Zahlungsabwicklung PayPal nutzen, müssen sich ab Ende April auf eine gravierende Änderung einstellen: PayPal führt eine Konfliktgebühr ein. Die Gebühr wird fällig, "wenn Käufer und Verkäufer zu keiner Einigung kommen und der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, welcher zu seinen Gunsten entschieden wird", heißt es im Unternehmensblog von Paypal.
Wie die Unternehmenssprecherin Christina Macke auf Nachfrage mitteilte, beträgt die Konfliktgebühr 14 Euro pro Fall. Wenn der Kunde über eine hinterlegte Kreditkarte gezahlt hat, wird die Konfliktgebühr mit der ansonsten für den Händler anfallende Chargeback-Gebühr verrechnet.
"Anreize für ein verantwortungsvolles Händlerverhalten"
Mit der Gebühr will der Zahlungsdienstleister "Anreize für ein verantwortungsvolles Händlerverhalten" schaffen, heißt es im PayPal-Blog. Einige Händler würden sich im Konfliktfall zu sehr auf Paypal verlassen, anstatt selbst mit ihrer Kundschaft zu kommunizieren und eine Lösung zu finden.
Erhält ein Kunde ein Produkt, das erheblich von der Produktbeschreibung abweicht oder gar überhaupt keine Ware, ist der Händler sein erster Ansprechpartner. Kommt es zu keiner Einigung, zum Beispiel, weil der Verkäufer sich nicht meldet, kann der Kunde bei PayPal einen Konflikt melden. Doch erst bei einem Antrag auf Käuferschutz wird die Konfliktgebühr fällig - nämlich dann, wenn es immer noch zu keiner Einigung gekommen ist.
Laut PayPal-Sprecherin Macke dürfte die Gebühr daher nur einen kleinen Kreis von Händlern treffen, denn die meisten würden im Konfliktfall versuchen, eine Lösung zu finden.
Autor(in)
Bärbel
Edel