Nach dem Brexit 21.12.2020, 07:08 Uhr

Export nach Großbritannien - nicht ohne EORI-Nummer

Die Zeichen mehren sich, dass Großbritannien ab 2021 zolltechnisch nicht mehr zum EU-Binnenmarkt gehören wird. Höchste Zeit für Händler, die Waren über den Kanal liefern wollen, sich um eine Zollregistrierung bei den britischen Behörden zu kümmern.
(Quelle: Shutterstock/Claudio Divizia)
Von Richard Asquith, Vice Persident Global Indirect Tax beim Steuerabrechnungsdienstleister Avalara
Unternehmen, die nach Großbritannien verkaufen, werden am Ende der Brexit-Übergangszeit am 31. Dezember 2020 mit vielen neuen Zoll- und Mehrwertsteuerpflichten konfrontiert sein.
Ganz oben auf der Liste der Exporteure sollte eine britische EORI-Nummer (Economic Operators 'Registration and Identification) der britischen HMRC (HM Revenue & Customs) stehen. Denn ohne diese werden die Waren an den Grenzen gestoppt und der Verkauf blockiert werden.
Richard Asquith
Quelle: Avalara

EORI - ein wesentlicher Bestandteil des internationalen Handels

Derzeit ist Handel innerhalb der Europäischen Union für EU-Unternehmen recht unkompliziert, weshalb Exporte und Importe florieren. Der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Intra-EU-Handel) belief sich 2019 auf 3.061 Mrd. Euro für Exporte.
Eine der vielen Handelsanforderungen zur Erleichterung dieses Freihandels ist die EORI-Nummer, die die Zollabfertigung und den Warenverkehr vereinfacht. Die EORI-Nummer ist eine eindeutige Nummer, mit der sich Unternehmen in Zollerklärungen und ähnlichen Import- oder Exportdokumenten gegenüber den Zollbehörden ausweisen. Importeure und Exporteure benötigen nur eine EORI-Nummer, um die gesamte Breite der EU-Zollunion abzudecken - die über die EU-Grenzen hinaus die Türkei und weitere Staaten umfasst. Eine solche Nummer wird in Deutschland vom Zoll in einem gesonderten Antragsverfahren vergeben.

Brexit und die EU-EORI

Ende dieses Jahres endet die Brexit-Übergangsfrist, viele Fragen und Angelegenheiten sind nach offen. Für Unternehmen, die Waren zwischen Großbritannien und der EU befördern, ist unter anderem wichtig zu wissen, dass sie eine weitere EORI-Nummer benötigen. Denn Warenanlieferungen in das Vereinigte Königreich müssen wieder zollrechtlich abgefertigt werden.
Sofern deutsche Unternehmen also in das Vereinigte Königreich exportieren oder von dort importieren, benötigen sie eine EORI-Nummer mit dem Präfix "GB" der HMRC. GB EORI-Nummern bestehen aus:
  • Präfix "GB"
  • britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Üblicherweise folgt darauf "000"
Sofern Unternehmen noch keine GB-EORI haben, sollten sie sich an die HMRC wenden und diese online beantragen. Unternehmen brauchen jedoch keine GB-EORI, wenn der Geschäftspartner in Großbritannien die Zollabwicklung übernimmt.

Stolperfallen im Handel mit Großbritannien vermeiden

Damit Unternehmen auch nach dem Brexit erfolgreich Handel mit britischen Unternehmen betreiben können, sollten sie auf Folgendes achten:
  • Die eigenen Lieferketten überprüfen, um Warenbewegungen zu identifizieren, ob sie nach Großbritannien exportiert werden. Dabei sollte auch auf die Lieferbedingungen und deren Auswirkungen auf die Änderung der Mehrwertsteuer und der Zollpflichten geachtet werden.
  • Einen Zoll-Vertreter beauftragen, um Zollanmeldungen einreichen zu können.
  • Überprüfen, ob der Spediteur über die richtigen Informationen verfügt, um die Sendungen entsprechend zu verschicken.
  • Prüfen, ob bestehende zollrechtliche Bewilligungen angepasst oder gar neu beantragt werden müssen, beispielsweise für den Betrieb eines Verwahrungslagers bei der Einfuhr von Waren.
  • Referenzbeträge prüfen, ob diese neu zu berechnen sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn im Rahmen eines gemeinsamen Versandverfahrens Waren exportiert werden. Sofern die Anpassung des Referenzbetrages zur Erhöhung der Bürgschaftssumme führt, ist die Verpflichtungserklärung hinsichtlich der Bürgschaftssumme ebenfalls anzupassen.
Britische Unternehmen müssen dagegen eine EU-EORI für Importe und Exporte beantragen: Sie benötigen eine EU-EORI-Nummer, um aus den 27 EU-Mitgliedstaaten importieren oder exportieren zu können. Eine einzige Nummer für die gesamte EU kann bei der Steuerbehörde eines EU-Mitgliedstaats angefordert werden.

Die Sonderstellung Nordirlands

Das sogenannte Nordirland-Protokoll im Austrittsabkommen legt fest, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der Europäischen Union in Nordirland und der EU-Zollkodex Anwendung finden. Nordirland wird zollrechtlich also so behandelt, als ob es zum EU-Zollgebiet gehören würde. Das EORI-Präfix für Nordirland ist "XI". Unternehmen in der EU oder im Vereinigten Königreich, die nach den nordirischen Vorschriften Geschäfte tätigen, benötigen im Allgemeinen eine XI-EORI. Diese wird ebenfalls  von der HMRC vergeben.
Wenn Unternehmen sich rechtzeitig um den Erhalt der EORI-Nummer kümmern, sollte nach dem Brexit beim Warenimport beziehungsweise -export nach Großbritannien zu keinen Schwierigkeiten kommen.



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