Bundeskartellamt hat zugestimmt
09.11.2018, 10:52 Uhr
09.11.2018, 10:52 Uhr
Grünes Licht für Karstadt und Kaufhof
Das Bundeskartellamt hat heute der Fusion zwischen Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof zugestimmt. Damit gibt es einen neuen Warenhausriesen in Deutschland. Allerdings soll es in Sachen Karstadt/Intersport noch eine genauere Prüfung geben.
Der Fusion der Warenhausketten Karstadt und Kaufhof steht ab heute nichts mehr im Wege. Das Bundeskartellamt hat am 9. November dem Zusammenschluss zugestimmt. „Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof seien zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhausbetreiber, es gebe jedoch aus wettbewerblicher keinen sogenannten Warenhausmarkt.
Für das Kontrollverfahren hatte die Behörde rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten befragt, darunter sowohl Online- als auch stationäre Händler. Intensiv geprüft wurden insbesondere die Warengruppen „Gepäck“ (Koffer/Taschen), „Wäsche“, „Sport/Outdoor“, „Spiele/Spielwaren“, „Heimtextilien“ sowie „Büro- und Schreibwaren“, weil die Marktstellung von Kaufhof und Karstadt in diesen Warengruppen am stärksten sei. Die Untersuchung habe ergeben, dass die Fusion selbst bei einer rein auf den stationären Vertrieb beschränkten Betrachtung keine wettbewerblichen Bedenken hervorrufe, die eine Untersagung des Vorhabens rechtfertigen würde. Der Verhaltensspielraum von Kaufhof und Karstadt werde in allen Warengruppen und Regionen jeweils durch verschiedene andere stationär tätige Wettbewerber eingeschränkt. Die Marktanteile der beiden Unternehmen liege nur in wenigen relevanten Warengruppen und Regionen bei mehr als 25 %. Zudem bestehe ein starker Wettbewerbsdruck aus dem Online-Handel. Der Marktanteil des Online-Handels am Gesamtumsatz in den verschiedenen Warengruppen in Deutschland falle unterschiedlich hoch aus, unterliege aber in allen Bereichen sehr starken Wachstumsraten, im Durchschnitt 10 % jährlich.
Auf den Beschaffungsmärkten haben einige Hersteller die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügen und daher auch Konditionenverbesserungen fordern könnten. Das Bundeskartellamt will dies im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten.
Im Bereich „Sport/Outdoor“ ist Karstadt als Buying Member Mitglied der Einkaufskooperation Intersport, zu welcher aufgrund der Fusion nun auch das Einkaufsvolumen von Kaufhof hinzukäme. Das Bundeskartellamt behält sich vor, diese Einkaufskooperation im Nachgang zu der Fusion genauer zu prüfen.
Die zur Fusion gehörenden Unternehmen sind die von der Signa Retail betriebene Karstadt Warenhaus GmbH in Deutschland mit 79 Warenhäusern sowie einem Online-Shop. Hinzu kommen 29 von Karstadt Sports betriebene Fachgeschäfte für Sportbekleidung und ebenfalls ein Online-Shop sowie weitere Sportartikelhändler. Galeria Kaufhof ist Tochtergesellschaft des Einzelhandelsunternehmens HBC mit Sitz in Toronto, das im Non-Food- Einzelhandel in Kanada, den USA und Europa tätig ist. Daneben gehören HBC eine Reihe von Gewerbeimmobilien in den USA, Nordamerika und in Deutschland. Kaufhof betreibt 98 Filialen in Deutschland und einen Online-Shop. Darüber hinaus werden auch 16 Filialen in Belgien, 15 Filialen in den Niederlanden und sechs Saks OFF 5th-Geschäfte in Deutschland in das Unternehmen eingebracht.