November- und Dezemberhilfen 19.05.2021, 12:14 Uhr

HDE prognostiziert Klagewelle wegen Ungleichbehandlung

Der Handelsverband sieht aufgrund der Ungleichbehandlung bei der Bewilligung für die November- und Dezemberhilfen eine Klagewelle auf die Regierung zukommen. Ein vom Verband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten sieht hierbei gute Erfolgsaussichten.
(Quelle: Shutterstock/Corgarashu)
Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist der Meinung, dass der Einzelhandel in Bezug auf die Bewilligung für die sogenannten November- und Dezemberhilfen, die vom Bund als Unterstützung für von der Pandemie betroffene Unternehmen, Betriebe und Selbstständige Vereine und Einrichtungen beschlossen wurden, zu kurz gekommen sei. Die Gastronomie bekomme danach bis zu 75 Prozent des durch die Corona-Schließungen in diesem Zeitraum entgangenen Umsatzes vom Staat ersetzt. Der Einzelhandel dagegen wird auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen.
Daher fordert der HDE nun zur Vermeidung einer Klagewelle die rasche Anpassung und Aufstockung der Überbrückungshilfen bzw. eine entsprechende Schadensregulierung nach EU-Recht für den Einzelhandel.
„Viele Einzelhändler waren ab dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen. Trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach einer aktuellen HDE-Umfrage unter mehr als 1.000 Mitgliedsunternehmen und HDE-Hochrechnungen haben bis zum 30. April 2021 rund zehntausend vom Lockdown betroffene Einzelhändler Unterstützungsleistungen nach den Regeln der November- bzw. Dezemberhilfen beantragt, die eigentlich nicht für den später von den Schließungen betroffenen Einzelhandel, sondern unter anderem für die Gastronomie vorgesehen sind. Die Anträge wurden gestellt, um nach Abschluss des verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens entsprechende Unterstützungsleistungen wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gerichtlich durchsetzen zu können.
Ein vom HDE in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Klagen betroffener Handelsunternehmen wegen einer Ungleichbehandlung bei den November- und Dezemberhilfen der Bundesregierung gute Erfolgsaussichten haben. „Die fehlende Einbeziehung des Einzelhandels bei der November- und Dezemberhilfe verstößt gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz“, so Genth. Die Bundesregierung müsse daher nach Einschätzung des HDE mit mehreren tausend Verwaltungsklagen von Einzelhändlern rechnen. Hierzu wurde im Auftrag des Verbands bereits eine Muster-Klageschrift vorbereitet.
Der HDE fordert nun dringend, dass die für den Einzelhandel bestehenden Wirtschaftshilfen schnell angepasst werden. „Die Überbrückungshilfe III muss jetzt dringend und signifikant nachbessert bzw. eine entsprechende nach EU-Recht mögliche Schadensregulierung vorgenommen werden“, stellt Genth fest. Nur wenn den Einzelhändlern deutlich gerechtere Entschädigungen im Rahmen der Wirtschaftshilfen zugestanden würden, könnte die Bundesregierung den Klagen den Boden entziehen und eine Klagewelle mit unnötigen Kosten und Aufwand für alle Beteiligten vermeiden. Der Verband will seinen Mitgliedsunternehmen über die Landesverbände vor Ort bei entsprechenden Klagen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Das könnte Sie auch interessieren