Mehrwertsteuersenkung im Handel 10.06.2020, 07:29 Uhr

Mittelständischer Handel sieht sich gegenüber Online-Handel im Nachteil

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes sorgt für Unmut beim mittelständischen Handel. Dieser sieht sich im Vergleich zum Online-Handel benachteiligt, da stationäre Händler Preisschilder ändern und Kassen umstellen müssten - Kosten, die im E-Commerce nicht anfallen.
(Quelle: shutterstock.com/Aurora72)
Der mittelständische Handel sieht sich bei der Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Konjunkturpakets im Vergleich zum Online-Handel im Nachteil und warnt vor Insolvenzen. Der "Geldsegen" werde dem mittelständischen Fachhandel nicht nur wenig nutzen, "sondern seine Wettbewerbsfähigkeit gar weiter schwächen", sagte der Präsident des Mittelstandsverbunds ZGV, Eckhard Schwarzer, der Deutschen Presse-Agentur.
Stationäre Händler müssten Preisschilder ändern und Kassen umstellen - diese Kosten hätten Online-Händler nicht, mahnte der Verband. Wenn Bürger wie erhofft mehr einkaufen, verringere das nicht ihre Vorliebe für Bestellungen im Internet.

Insolvenzwelle wird erwartet

Die in der Krise gewährte Überbrückungshilfe decke lediglich die Fixkosten ab, Investitionen und Warenbestände sichere sie nicht, es sei eine Insolvenzwelle zu erwarten. "Diesem vorauszusehenden Drama muss jetzt entschlossen gegengesteuert werden", forderte Schwarzer. Es sei völlig unverständlich, dass Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern nur mit einer Fixkostenübernahme "abgespeist" würden. "Was jetzt doch Not tut, ist eine entschlossene Maßnahme gegen den nicht selbst verschuldeten Abfluss des Kapitals aus den Büchern der Unternehmen."
Konkret forderte Schwarzer ein Rekapitalisierungsprogramm, bei dem Unternehmen eine Forderung gegenüber dem Staat erheben können, die sich an den durch die Corona-Maßnahmen der Politik bedingten Schäden orientieren soll. Der Mittelstandsverbund ZGV vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von etwa 230.000 mittelständischen Unternehmen.
Um die durch die Corona-Pandemie schwer angeschlagene Konjunktur wieder anzukurbeln, hatte die Bundesregierung beschlossen, den Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent zu senken. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, der etwa für lebensnotwendige Güter gilt, soll auf fünf Prozent fallen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Die Regelung soll nun Juli an für sechs Monate befristet gelten.



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