Corona-Krise
15.04.2020, 12:22 Uhr
Frankreich bremst Amazon drastisch ein
Deutsche Gewerkschaften dürften seit gestern ein bisschen neidisch nach Frankreich schielen. Dort hat die Gewerkschaftsgruppe Union Syndicale Solidaires erreicht, dass Amazon solange nur Lebensnotwendiges verschicken darf, bis der Corona-Schutz verbessert wurde.
Seit Mitte März demonstrieren Amazon-Mitarbeiter an den französischen Standorten Montélimar, Chalon sur Saône und Douai unter der Leitung der Gewerkschaftsgruppe Union Syndicale Solidaires gegen untragbare Arbeitsbedingungen an ihren Arbeitsstätten. In Zeiten der Corona-Pandemie kritisierten sie die Nichteinhaltung von Abstandsregeln, einen Mangel an Desinfektionsmitteln und eine nicht stattfindende Reinigung der Arbeitsbereiche. Jetzt wurden ihre Proteste erhört.
Ein Gericht im Pariser Vorort Nanterre erklärte, Amazon dürfe in Frankreich bis auf Weiteres nur noch Bestellungen von Lebensmitteln sowie Hygiene- und Medizinprodukten abwickeln. Alle anderen Bestellungen müssen ruhen, bis das Unternehmen seinen Verpflichtungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Angestellten in seinen Logistikzentren ausreichend erfüllt.
Risikobewertung in allen Lagern
Dazu muss Amazon nun in allen Lagern eine Risikobewertung durchführen und erforderliche Maßnahmen ergreifen. Amazon teilte mit, das Unternehmen sei mit der Entscheidung nicht einverstanden und versuche, schnell "zu verstehen, was das für unseren Betrieb in Frankreich bedeutet." In den vergangenen vier Wochen seien in die französischen Standorte 1,5 Millionen Schutzmasken und 27.000 Liter Hand-Desinfektionsmittel gebracht worden.
Die französischen Richter drohen zudem für jeden Tag, an dem Amazon den geforderten Sicherheits- und Gesundheitsstandards nicht nachkomme, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1 Mio. Euro.
In den USA ist der erste Amazon-Mitarbeiter an Covid-19 gestorben. Der Betriebsleiter in einem der Fulfillment-Zentren von Amazon in Südkalifornien soll sich allerdings bei einer Reise nach Mexiko angesteckt haben und danach nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt sein. In der Einrichtung, in der der Betriebsleiter arbeitete, soll das Virus aber auch ausgebrochen sein.