Studie von Trusted Shops
29.10.2020, 10:16 Uhr
Abmahnungen bedeuten großen finanziellen Schaden für Händler
Das Ausmaß des Schadens, den Abmahnungen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen verursachen können, macht jetzt eine Trusted-Shops-Umfrage deutlich. Besonders der finanzielle Schaden ist groß: Abmahnungen kosten im Schnitt 1.790 Euro.
Für 47 Prozent der Online-Händler bedeuten Abmahnungen eine echte Existenzbedrohung. Das ist das Ergebnis der nun veröffentlichten Studie "Abmahnungen im Online-Handel" von Trusted Shops. In der Studie werden Problemfelder der Abmahnwirtschaft sowie Wünsche von Online-Händler behandelt, wie mit dem zunehmenden Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen am besten umzugehen ist.
In der Studie kam heraus, dass 40 Prozent der Teilnehmer bereits einmal abgemahnt wurden (945 Online-Händler). 402 davon in den letzten zwölf Monaten. Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.790 Euro fällig. Diese Summe bezieht sich auf die Kosten für den eigenen Anwalt wie auch für den des Gegners.
Hinzu kommen außerdem die Kosten für die Suche eines geeigneten Anwalts sowie die Korrespondenz in der Abmahnangelegenheit.
Abmahnungen besser kontrollieren und Kosten minimieren
Vorschläge der Betroffenen, um Missbrauch in Zukunft zu verhindern:
- Anwaltskosten für Abmahnungen müssen gesetzlich limitiert werden.
- Gerichte müssen häufiger die Möglichkeit nutzen, missbräuchliche Abmahnungen zurückzuweisen.
- Nur staatliche Behörden und zugelassene Verbände sollen abmahnen dürfen, nicht Wettbewerber.
Laut der Studie sind die meisten Online-Händler von Abmahnungen durch Mitbewerber betroffen. Bei 50 Prozent der Befragten seien Konkurrenten Kläger gewesen. Aber auch der IDO Verband sei gehäuft als die klagende Instanz aufgetreten. 23 Prozent der Teilnehmer der Umfrage gaben ihn als Abmahner an. Im Vergleich zum letzten Jahr ist die Zahl dieser Abmahnungen also kaum geschrumpft, denn es waren damals noch 25 Prozent, die auf das Konto von IDO gingen. Eigentlich sollte den Unternehmen ein neu ausgehandeltes Gesetz helfen, das sogenannte "Anti-Abmahn-Gesetz", welches kürzlich vor den Bundesrat gelangte.
Anti-Abmahn-Gesetz wird nun rechtskräftig
Das "Anti-Abmahn-Gesetz" hatte schlussendlich am 9. Oktober nach jahrelanger Diskussion den Bundesrat passiert und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dieses beinhaltet die vom Online-Handel oft geforderte Limitierung der Anwaltskosten bei Abmahnungen von einem Konkurrenten sowie die notwendige Eintragung von abmahnenden Vereinen auf einer Liste. Zudem wurden darin zahlreiche Missbrauchstatbestände definiert.