DOSB und IOC knicken ein
01.03.2019, 10:08 Uhr
Bundeskartellamt lockert Werbeverbot
Deutsche Athleten dürfen ab sofort bei den Olympischen Spielen für ihre Sponsoren werben. Der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie (BSI) begrüßt das Ergebnis des Verfahrens und sieht ein positives Signal zur Stärkung der Athleten- und Sponsorenrechte.
Nach der neuen Entscheidung des Bundeskartellamts dürfen Athleten nun Fotos, die während und abseits der Wettkämpfe aufgenommen wurden, für Werbezwecke nutzen.
(Quelle: Shutterstock/Polo Bona)
In Zukunft dürfen deutsche Sportler mehr Werbung für ihre Sponsoren bei den Olympischen Spielen machen. Auf Drängen des Bundeskartellamts haben sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) nun dazu verpflichtet, die bisherigen Werbebeschränkungen zu lockern. Bisher mussten sich die nominierten Athleten gegenüber DOSB und IOC zur Einhaltung der Regel 40 Nr. 3 der Olympischen Charta verpflichten, um zu den Spielen zugelassen zu werden. Laut dieser Regel durfte bisher kein Athlet seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine Leistungen neun Tage vor Eröffnung der Spiele bis zum dritten Tag nach der Schlussfeier für Werbezwecke nutzen. Nach der neuen Entscheidung dürfen die Athleten nun Fotos, die während und abseits der Wettkämpfe aufgenommen wurden, für Werbezwecke nutzen. Zusätzlich ist es ihnen gestattet, diese Fotos auch in den Social Media zu posten und Inhalte von Sponsoren einzufügen.
„Wir sorgen für eine Öffnung der bisher von DOSB und IOC stark beschränkten Werbemöglichkeiten deutscher Athleten und ihrer Sponsoren während der Olympischen Spiele. Die Athletinnen und Athleten sind die Leistungsträger der Olympischen Spiele. Sie können aber von den sehr hohen Werbeeinnahmen des IOC durch offizielle Olympiasponsoren nicht direkt profitieren. Als ein Höhepunkt ihrer sportlichen Karriere kommt der Eigenvermarktung während der Spiele daher eine sehr hohe Bedeutung zu. Durch unsere Entscheidung haben deutsche Athletinnen und Athleten künftig deutlich mehr Handlungsspielraum bei der Vermarktung ihrer Person während der laufenden Olympischen Spiele. Dies betrifft unter anderem die Nutzung bestimmter „olympischer“ Begriffe, die Aktivitäten auf Social Media oder die Verwendung von Wettkampfbildern. Auch Sportverbände haben das Wettbewerbsrecht zu beachten, wenn sie sich wirtschaftlich betätigen“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Das Bundeskartellamt hatte 2017 ein Verwaltungsverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen den DOSB und das IOC eingeleitet. Daraufhin hatten die beiden Organisationen im Vorfeld der Olympischen Spiele Pyeongchang erste Lockerungen der Werberegeln vorgenommen, die das Bundeskartellamt jedoch Anfang 2018 nach einer Befragung von zahlreichen Sportlern und Sponsoren in Deutschland als nicht ausreichend empfand. Daher hatte das Bundeskartellamt ab April 2018 weitere Ermittlungen und Verhandlungen mit IOC und DOSB über eine Verbesserung und Konkretisierung der Zusagen aufgenommen.
Der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie (BSI) begrüßt das Ergebnis des Verfahrens und sieht es als ein positives Signal zur Stärkung der Athleten- und Sponsorenrechte. Zudem sieht der BSI es als wegweisend an, dass zumindest deutsche Sportlerinnen und Sportler bei Verstößen gegen die IOC-Regel 40 (Werbeverbotsregel) nicht mehr von Olympischen Spielen ausgeschlossen werden können und keine weiteren sportlichen Sanktionen zu befürchten haben.