Branchenübergreifender Preis 02.03.2021, 12:22 Uhr

EU ruft Unternehmen zu Sicherheitswettbewerb auf

Die EU zeichnet Unternehmen für Produktsicherheit aus. Zur Teilnahme am Wettbewerb sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen aus alle Branchen aufgerufen.
Die EU veranstaltet einen Wettbewerb zur Produktsicherheit.
(Quelle: EU)
Am 23. September werden die diesjährigen Gewinner in einer feierlichen Veranstaltung von Didier Reynders, dem EU-Kommissar für Justiz, ausgezeichnet. Als Gewinner in einer der Kategorien verdienen sich auch kleine Unternehmen breite Anerkennung, zusätzliches Renommee und die Gelegenheit, sich als Branchenführer in Sachen Produktsicherheit zu positionieren.
Didier Reynders: „Europäische Unternehmen, die Innovation und Exzellenz in der Produktsicherheit fördern, erhalten mit diesem Preis die Gelegenheit, ihr Profil zu schärfen. Verbraucher achten zwar immer mehr auf Sicherheit, doch manchmal können sie nur schwer beurteilen, wer vertrauenswürdig ist. Dieser Preis bietet darum die Chance, Vorreiter ins Rampenlicht zu stellen, für ihre Arbeit zu würdigen und gleichzeitig andere Unternehmen zum Nacheifern anzuregen.“
Gefährdete Verbraucher – Innovation als Dreh- und Angelpunkt
Dieses Jahr wird der EU-Preis für Produktsicherheit in zwei Kategorien vergeben: Schutz gefährdeter Verbrauchergruppen und Verbindung von Sicherheit mit neuen Technologien. Insgesamt wird es bis zu zwölf Gewinner geben, die den Preis in Gold, Silber oder Bronze erhalten – in jeder thematischen Kategorie jeweils drei KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) und drei größere Unternehmen.
Schutz gefährdeter Verbrauchergruppen: Unternehmen, die an einem besseren Schutz gefährdeter Verbrauchergruppen arbeiten (beispielsweise von älteren Menschen, Kindern oder Menschen mit Behinderungen), können sich um diesen Preis bewerben. Gesucht werden zum einen Produkte, die speziell für den Gebrauch durch eine gefährdete Gruppe gedacht sind oder von der gesamten Bevölkerung gefahrlos verwendet werden können und gleichzeitig bestimmte Risiken, Einschränkungen und absehbares Verhalten gefährdeter Verbrauchergruppen berücksichtigen. Zum anderen sind in dieser Kategorie Initiativen preiswürdig, die das Problembewusstsein schärfen.
Verbindung von Sicherheit mit neuen Technologien: Unternehmen, die die Verbrauchersicherheit mit Hilfe neuer Technologien verbessert haben, können sich um diese Auszeichnung bewerben. Solche Lösungen können zum Beispiel mit dem Internet verbundene oder KI-basierte Verbraucherprodukte sein oder auch Verfahren und Mechanismen, in die neue Technologien eingebunden wurden, um mehr Verbrauchersicherheit zu erreichen.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die in einem der 30 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) ansässig sind. Eingereichte Initiativen müssen in mindestens einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums ergriffen worden sein und spätestens drei Monate vor Ablauf der Bewerbungsfrist begonnen haben.
Weitere Informationen zu den Kategorien, den Bewerbungskriterien und dem Bewerbungsverfahren stehen hier. Bewerbungen sind ab sofort bis zum 30. April 2021 möglich.


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