Nach finaler Abstimmung
26.04.2024, 16:00 Uhr
EU-Parlament verabschiedet Lieferkettengesetz
Es wurde lange Zeit darum gestritten, doch jetzt steht es fest: Das EU-Lieferkettengesetz ist verabschiedet. Kleiner Wermutstropfen für die Befürworter: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern sind nicht daran gebunden.
Im EU-Parlament in Brüssel wurde lange Zeit um das Lieferkettengesetz gestritten.
(Quelle: Shutterstock/Respiro)
Das EU-Parlament hat das kontrovers diskutierte EU-Lieferkettengesetz verabschiedet. Bei der finalen Abstimmung in Straßburg sprachen sich 374 Abgeordnete für das Gesetz aus, während 235 dagegen stimmten und 19 sich enthielten. Das Gesetz zielt darauf ab sicherzustellen, dass europäische Unternehmen Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einhalten. Es soll Maßnahmen gegen Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung ermöglichen. Gemäß dem neuen Lieferkettengesetz sollen Opfer von Ausbeutung, beispielsweise in der Bekleidungsindustrie in Asien, künftig Schadenersatzansprüche geltend machen können. Verstöße können mit Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes geahndet werden. Die Zustimmung der EU-Staaten zum Gesetz steht noch aus, gilt jedoch als Formalität, da diese bereits Mitte März eine ausreichende Mehrheit im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten signalisiert hatte. Das Lieferkettengesetz hatte auch innerhalb der Bundesregierung zu Diskussionen geführt. Während die FDP Bedenken wegen einer möglichen Belastung für Unternehmen äußerte, sehen SPD und Grüne das Gesetz als einen wichtigen Schritt zum Schutz der Menschenrechte.
Ursprünglich war das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem globalen Umsatz von über 150 Millionen Euro vorgesehen. Nach den Änderungen gilt es nun für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt. In Deutschland ist bereits seit dem 1. Januar 2023 ein nationales Lieferkettengesetz in Kraft, das für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden galt. Diese Grenze wurde 2024 auf 1.000 Arbeitnehmer gesenkt. Trotz der Kritik seitens großer Verbände wie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) befürworten einige Unternehmen das Gesetz als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit.
Ursprünglich war das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem globalen Umsatz von über 150 Millionen Euro vorgesehen. Nach den Änderungen gilt es nun für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt. In Deutschland ist bereits seit dem 1. Januar 2023 ein nationales Lieferkettengesetz in Kraft, das für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden galt. Diese Grenze wurde 2024 auf 1.000 Arbeitnehmer gesenkt. Trotz der Kritik seitens großer Verbände wie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) befürworten einige Unternehmen das Gesetz als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen weltweit.