11. GWB-Novelle
30.05.2023, 14:34 Uhr
HDE warnt erneut vor neuem Wettbewerbsgesetz
Der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchtet, dass das Bundeskartellamt mit der geplanten 11. GWB-Novelle weitgehende und nicht hinreichend begrenzte Eingriffe in die unternehmerische Tätigkeit ermögliche. Man appelliert an die Abgeordneten, die Novelle zu ändern.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) und 14 weitere Verbände der deutschen Wirtschaft haben bereits im Dezember 2022 vor der geplanten 11. GWB-Novelle (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gewarnt - jetzt äußert der HDE erneut seine großen verfassungs- und rechtsstaatlichen Bedenken. Anlässlich der ersten Lesung des Regierungsentwurfs für die geplante Novelle am 26. Mai 2023 appellierte der Verband in einer Pressemitteilung an die Abgeordneten, grundlegende Änderungen darin vorzunehmen.
„Die GWB-Novelle macht weitgehende und nicht hinreichend begrenzte Eingriffe in die unternehmerische Tätigkeit möglich. Das ist in der bisherigen deutschen Rechtsordnung beispiellos. Wenn das so Gesetz wird, kann das Bundeskartellamt künftig ohne konkrete Voraussetzungen tiefgreifende Maßnahmen ergreifen“, befürchtet HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Dies würde zu erheblicher Unsicherheit für rechtmäßig handelnde Unternehmen führen, da unklar sei, wann das Bundeskartellamt eine Wettbewerbsstörung feststellen würde und welche Werkzeuge und Unternehmen betroffen wären. Der HDE warnt vor negativen Auswirkungen auf das Investitionsklima, die Wettbewerbsintensität und die gesamte Wirtschaft. Darüber hinaus sieht der Verband auch verfassungs- und rechtsstaatliche Bedenken, da der vorliegende Gesetzentwurf Eingriffe bis zur Grenze der Willkür ermögliche, ohne ausreichend klare Voraussetzungen zu nennen.
Der HDE appelliert daher dringend an die Abgeordneten im Bundestag, die problematischen Regelungen zu streichen oder eine verfassungskonforme Ausgestaltung sicherzustellen. „Der Gesetzgeber sollte auf die hochproblematischen neuen Regelungen verzichten und diese ersatzlos aus dem Gesetzentwurf streichen oder für eine verfassungskonforme Ausgestaltung sorgen. In der jetzt vorliegenden Form hätte ein solches Gesetz fatale Auswirkungen und würde nach unserer Einschätzung einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten“, so Genth weiter.