OLG Düsseldorf 07.04.2017, 13:30 Uhr

Richter signalisiert Zweifel an Asics-Vorschriften für Händler

Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf äußerte in der Verhandlung erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit einer Vertragsklausel, in welcher Asics seinen Vertragshändlern untersagt, Preissuchmaschinen zu benutzen.
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Im Kampf gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Online-Handel kann das Bundeskartellamt auf Rückendeckung vom Oberlandesgericht Düsseldorf hoffen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen signalisierte am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung, dass der 1. Kartellsenat in einem Pilotverfahren um den Sportschuhhersteller Asics erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit einer Vertragsklausel hat, in welcher Asics seinen Vertragshändlern untersagt, Preissuchmaschinen zu benutzen.

Verbot stellt Wettbewerbsbeschränkung dar

Das Verbot stelle für die Händler eine Wettbewerbsbeschränkung dar, betonte der Richter. Ihnen werde damit eine Werbe- und Absatzmöglichkeit vorenthalten. In den Augen des Senats spreche viel dafür, dass dies unzulässig sei - auch weil das Verbot von Preissuchmaschinen nicht zur Qualitätssicherung notwendig sei.
Der Sportschuhhersteller Asics hatte bis vor gut zwei Jahren seinen Vertragshändlern untersagt, im Online-Handel Suchmaschinen für Preisvergleiche zu nutzen. Asics sah durch die Präsenz auf den Plattformen sein Premium-Image gefährdet. Das Bundeskartellamt wertete die Klauseln als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung und untersagte sie. Denn die Verbote dienten "vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs". Asics will mit seiner Beschwerde vor dem Oberlandesgericht die Aufhebung dieser Verfügung erreichen.



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