Neue Infopflichten für alle Online-Händler

Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens?

Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle erhebt von den an einem Verfahren beteiligten Händlern ein Entgelt in Abhängigkeit von der Höhe des Streitwertes. Diese Kosten entstehen, sobald sich der Händler dazu bereit erklärt hat, an dem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Die Kosten staffeln sich wie folgt:
  • 50 Euro bei Streitwerten bis einschließlich 100 Euro
  • 75 Euro bei Streitwerten von 100,01 Euro bis einschließlich 200 Euro
  • 150 Euro bei Streitwerten von 200,01 Euro bis einschließlich 500 Euro
  • 300 Euro bei Streitwerten 500,01 Euro bis einschließlich 2.000 Euro
  • 380 Euro bei Streitwerten von 2000,01 Euro bis einschließlich 5.000 Euro
  • 600 Euro bei Streitwerten von über 5.000 Euro
Diese Kosten sind allerdings nicht zwingend, sondern die Verbraucherschlichtungsstelle verfügt bei der Erhebung über einen gewissen Spielraum. Wenn nach dem Vortrag des Händlers über die Sachlage die Schlichtungsstelle die Durchführung eines Verfahrens ablehnt, kann sie auch von der Erhebung von Kosten absehen. Für den Verbraucher ist das Verfahren grundsätzlich kostenlos. Beantragt er das Verfahren jedoch missbräuchlich, so kann ihm eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 30 Euro auferlegt werden.

Des Weiteren werden die Verfahrenskosten gesenkt, wenn der Händler den Anspruch des Verbrauchers sofort vollständig anerkennt. Unter diesen Umständen werden Entgelte nur noch wie folgt erhoben:
  • 40 Euro bei Streitwerten bis 100 Euro
  • 50 Euro bei Streitwerten von 100,01 Euro bis 200 Euro
  • 75 Euro bei Streitwerten über 200 Euro


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