Abstimmung im Bundesrat 16.05.2019, 15:30 Uhr

DEVK: 84 Prozent befürworten Zulassung von E-Rollern

Am 17. Mai stimmt der Bundesrat über eine Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ab. Der Versicherer DEVK will große Zustimmung in der Bevölkerung ausgemacht haben.
Ergebnisse der DEVK-Umfrage
(Quelle: DEVK)
Die Versicherung hat eine Umfrage zu den den neuen Elektrokleinstfahrzeugen in Auftrag gegeben. Das Meinungsforschungsinstitut Yougov hat dafür im Mai über 2.000 Bundesbürger repräsentativ befragt. Die Ergebnisse: 22 Prozent der Männer und 14 Prozent der Frauen können sich vorstellen, einen E-Scooter zu kaufen. Überdurchschnittlich hoch sei das Interesse in der Altersgruppe bis 44 Jahre. Fast ein Viertel der 25- bis 34-Jährigen erwägen laut Yougov einen Kauf. Bei Bedarf einen zu mieten, komme für 13 Prozent der Deutschen in Frage – immerhin für 16 Prozent der Männer. 21 Prozent aller 18- bis 24-Jährigen sollen erwägen, sich einen zu leihen.
46 Prozent der Deutschen können sich laut der Versicherung nicht vorstellen, einen E-Scooter zu nutzen. Bei den 25- bis 34-Jährigen seien es nur 32 Prozent. Dass E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen werden, sollen die meisten akzeptieren. Nur 16 Prozent der Befragten wären dagegen. Angst vor Unfällen mit den neuen Gefährten äußern lediglich 15 Prozent. Besonders um die Fußgänger würden sich die Deutschen sorgen (24 Prozent). Radfahrer (13 Prozent) und Autofahrer (14 Prozent) stünden weniger im Fokus.
Diejenigen, die einen E-Scooter kaufen oder mieten würden, möchten ihn vor allem in der Freizeit nutzen: 61 Prozent sagten das. Und obwohl man damit meist nur mit Rucksack einkaufen kann, würden 43 Prozent erwarten, dass sie ihn für Einkäufe und Erledigungen nutzen würden. 34 Prozent der Befragten könnten sich die neue Mobilität auf dem Weg zur Arbeit vorstellen, 25 Prozent im Urlaub. In Deutschland zugelassene E-Scooter werden auch im EU-Ausland versichert sein, sofern sie dort erlaubt sind.
Haftpflichtschutz ist vorgeschrieben
Wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, können die Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt die Betriebserlaubnis für ihre Modelle beantragen. Liegt diese vor, können sie E-Scooter in Deutschland offiziell für die Nutzung im Straßenverkehr anbieten. Die Modelle, die man aktuell im Internet kaufen kann, sollen nach Angaben der DEVK nur auf Privatgelände fahren dürfen. Ausgenommen sind natürlich bereits genehmigte Modelle wie der Metz „Moover" oder der BMW-Roller. Für die neuen Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis soll eine Pflichtversicherung gelten zu denselben Konditionen wie für Mopeds. Allerdings müssen Besitzer kein Schild anbringen, sondern nur einen Aufkleber. Er gilt bis Ende Februar 2020, dann wird ein neuer Sticker fällig.
DEVK versichert auch Mietroller
Ab Juni versichert die DEVK auch E-Scooter, die man leihen kann. Sie kooperiert dafür mit dem schwedischen Sharing-Unternehmen VOI, laut DEVK der größte europäische Anbieter. Dieser habe damit bereits in 19 Städten wie Stockholm, Madrid und Malaga Erfahrung gesammelt. In Deutschland werde VOI innerhalb eines halben Jahres in rund 30 Städten aktiv sein – etwa in Berlin, Hamburg und München. Die DEVK kümmert sich um den Haftpflichtschutz, das Kaskorisiko trägt VOI selbst. Über eine mobile App kann der Mieter das Fahrzeug ein- und ausschalten. Wenn man es unerlaubt bewegt, greife eine Wegfahrsperre. Die E-Scooter sollen abends um 22 Uhr eingesammelt, über Nacht aufgeladen und morgens wieder im Stadtgebiet verteilt werden. Die Reichweite beträgt bis zu 40 Kilometer pro Tag. Jede Fahrt kostet 1 Euro und zusätzlich 15 Cent pro Minute. Wer sich also einen E-Scooter für zehn Minuten leiht, um damit drei Kilometer weit zu fahren, zahlt insgesamt 2,50 Euro.


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