Digitalisierungsrichtlinie der EU 11.02.2021, 10:07 Uhr

Kabinett beschließt Online-Verfahren zur GmbH-Gründung

Für die Gründung einer GmbH und den Eintrag ins Handels- oder Vereinsregister soll es künftig die Möglichkeit eines Online-Verfahrens geben. Notare müssen dafür allerdings über ein Videokommunikationssystem verfügen.
(Quelle: shutterstock.com/GaudiLab)
Für die Gründung einer GmbH und den Eintrag ins Handels- oder Vereinsregister soll man künftig nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen müssen. Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat, sieht für solche Vorgänge die Möglichkeit eines Online-Verfahrens vor.
Notare müssen dafür allerdings über ein Videokommunikationssystem verfügen, mit dem sie auch Dokumente wie einen elektronischen Personalausweis auslesen können.
Der Gesetzentwurf, der noch die Zustimmung des Bundestags benötigt, sieht eine Reihe von Neuregelungen vor, mit denen die Digitalisierungsrichtlinie der EU umgesetzt werden soll. Weil die Richtlinie beispielsweise die kostenlose Verfügbarkeit wesentlicher Unternehmensinformationen vorschreibt, sollen beim Handels- und Genossenschaftsregister künftig die Abrufgebühren wegfallen. Die Jahresabschlüsse von Unternehmen müssen zudem grundsätzlich nicht mehr im Bundesanzeiger, sondern nur noch durch Einstellen ins Unternehmensregister veröffentlicht werden.


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