Für kleinere Mittelständler
27.01.2021, 10:13 Uhr
Mittelstandsverbund fordert Nachbesserungen bei Überbrückungshilfe
Personengesellschaften sind laut Mittelstandsverbund gegenüber Kapitalgesellschaften in Bezug auf die Corona-Hilfen benachteiligt. Der Verbund fordert daher Änderungen bei den Förderbedingungen.
Mehr als die Hälfte der kleineren Mittelständler in den Bereichen Handel, Handwerk und in der Dienstleistungsbranche sind laut des Mittelstandsverbundes Personengesellschaften, also beispielsweise Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) oder Offene Handelsgesellschaften (oHG). Und gerade diese seien, obwohl sie von der Corona-Krise oft stark betroffen sind, hinsichtlich der Förderbedingungen gegenüber Kapitalgesellschaften (zum Beispiel Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung) benachteiligt. Grund dafür ist, dass Personalgesellschaften ihren Personal- und Mietaufwand nicht als Fixkosten nachweisen können. Daher fordert der Mittelstandsverbund Nachbesserungen beim Förderprogramm oder Kompensation auf anderem Wege für die betroffenen Unternehmen.
Seit Ende November warten zahlreiche vom Lockdown direkt oder indirekt betroffene Unternehmen dringend auf die angekündigte Überbrückungshilfe III. Sobald die Gelder fließen, werde, so der Mittelstandsverbund, trotz der bereits erfolgten vielfältigen Nachbesserungen eine Gerechtigkeitslücke spürbar, die Personengesellschaften treffe. Denn der Einsatz von entscheidenden Produktionsfaktoren in Unternehmen, nämlich Personal und Gebäude, werde in einer Personengesellschaft anders als zum Beispiel in einer GmbH nicht als Mietzahlung oder in Form eines Geschäftsführergehalts als Fixkosten ausgewiesen. Stattdessen werden die Arbeitskraft des Inhabers sowie die Kosten für eine geschäftlich genutzte eigene Immobilie aus den Erträgen des Unternehmens finanziert. Solange das Unternehmen Gewinne macht, sei dies konsequent und unkritisch, auch übliche Schwankungen werden durch Rücklagen oder Sparmaßnahmen aufgefangen. In einer dramatischen Krise jedoch, in denen die unternehmerische Tätigkeit über Monate unmöglich gemacht wird, sei allerdings das Eigenkapital über die Durststrecke der letzten Monate verbraucht.
Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes, erklärt dazu: „Die Förderpolitik bringt gerade die große Zahl der Personengesellschaften in existenzielle Bedrängnis. Hier herrscht eine Schieflage bei den Förderbedingungen, die es geradezurücken gilt. Die zuständigen Bundesministerien sind aufgerufen, diese Probleme noch einmal in den Blick zu nehmen.“
Der Mittelstandverbund schlägt deshalb vor, eine kalkulatorische Miete und einen angemessenen fiktiven Unternehmerlohn als Fixkosten in dem Förderprogramm anzuerkennen, um den Einzelunternehmer nicht schlechterzustellen als eine GmbH. Dadurch werde erreicht, dass die wirtschaftlichen Aufwendungen von Personengesellschaften ähnlich erfasst und gefördert werden wie die von Kapitalgesellschaften.
Laut Veltmann sei aber neben den Nachbesserungen das Tempo, mit dem die Mittel bei den Unternehmen ankommen, ebenso wichtig: „Jeder Tag Verzögerung kostet Existenzen.“