Noch eine Verfügung 05.05.2017, 12:38 Uhr

Sympatex vs. Gore: Klappe die 2te

Nachdem Sympatex gegen Gore zuletzt eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, geht der Streit der beiden Kontrahenten in die zweite Runde.
Gore erwirkte jetzt nämlich beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Pressemitteilung von Sympatex, die am 21. April verschickt wurde. Laut der Verfügung darf Sympatex die Presse ab sofort nicht mehr über das einstweilige Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg informieren. Sympatex hat daraufhin den Text der Pressemitteilung leicht abgeändert und ergänzte sie beispielsweise um folgende Passage: „Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine im Beschlusswege ergangene vorläufige Regelung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen ist. Gore kann hiergegen Rechtsmittel einlegen.“
„Mit den Zielen für unser Umwelt- und Chemikalienmanagement haben wir im Februar ein sichtbares Zeichen im Markt gesetzt, dass wir mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie den richtigen Weg gehen. In der Folge ist zu unserem Bedauern mit Sympatex eine juristische Auseinandersetzung entstanden. Diese nutzt Sympatex, um öffentlich unsere Glaubwürdigkeit anzugreifen“, teilt Gore mit. „Darüber hinaus nehmen wir zu dieser laufenden rechtlichen Auseinandersetzung nicht öffentlich Stellung.“
Sympatex hatte vor zwei Wochen gerichtlich durchgesetzt, dass Gore nicht mehr behaupten darf, Polytetrafluorethylen (PTFE) sei umweltfreundlich, sofern es ohne PFC hergestellt werde.



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