Mangelhafte Datenlage 04.07.2022, 12:50 Uhr

HDE: Für schwerwiegende Grundrechtseingriffe fehlt die Grundlage

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht aufgrund des veröffentlichten Berichts des interdisziplinären Sachverständigenausschusses zur Evaluierung der Corona-Politik in Deutschland keine Grundlage mehr für erneute schwerwiegende Grundrechtseingriffe wie 2G-Regeln.
(Quelle: Shutterstock/DOERS)
Am 1. Juli 2022 wurde ein Bericht des interdisziplinären Sachverständigenausschuss veröffentlicht, in dem tiefgreifende Kritik an den politischen Entscheidungsträgern und dem Robert Koch-Institut (RKI) in seiner Evaluierung der Corona-Politik in Deutschland geübt wird. Der Ausschuss stellt darin fest, dass die mangelhafte Daten- und Studienlage eine sorgfältige Bewertung der meisten Corona-Maßnahmen unmöglich macht.
Aufgrund dieses Berichts ist der Handelsverband Deutschland (HDE) nun der Ansicht, dass es daher keine schweren Eingriffe wie Lockdowns oder Zugangsbeschränkungen mehr geben darf. „In Zukunft dürfen weitgehende staatliche Restriktionen auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nur noch erfolgen, wenn sie eine valide wissenschaftliche Grundlage habe“, so Genth weiter. In Bezug auf Geschäftsschließungen und 2- bzw. 3-G-Regeln fehlte eine solche Basis aber ganz offensichtlich“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es gelte jetzt, nicht nochmals die härtesten Eingriffe zu verfolgen, sondern ausschließlich verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen anzuwenden, so Genth weiter.Die Geschäftsschließungen und Beschränkungen wie 2- und 3-G-Regeln hätten in den letzten Jahren tief in die Grundrechte der Einzelhändler eingegriffen und trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht.
 
„Die Pandemie muss effektiv und zielgenau bekämpft werden. Wenn Politik und Wissenschaft aber im dritten Jahr der Pandemie nicht imstande sind, die Wirksamkeit von Lockdowns und 2G- sowie 3G-Maßnahmen valide zu bewerten, dann müssen sie auf diese in Zukunft verzichten. Weitere Blindflüge, die ohne erwiesenen Nutzen schwere wirtschaftliche Schäden anrichten, sind nicht akzeptabel“, erklärt Genth.



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