Bis 800 Quadratmeter 16.04.2020, 15:18 Uhr

„Leichte Öffnungen“ für Sportgeschäfte

Schrittweise geöffnet: Ab dem 20. April dürfen auf Empfehlung des Bundes Sportgeschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern wieder ihre Ladentüren öffnen. Die Länder regeln diese Rahmenbedingungen unterschiedlich.
Bundeskanzlerin Angela Merkel öffnet die Läden in Deutschland wieder Schritt für Schritt.
(Quelle: Bundesregierung/Kugler)
Die Ausgangsbeschränkungen der letzten Wochen im Kampf gegen das Corona Virus zeigen Wirkung. Deshalb wurde von der Bundesregierung bekanntgegeben, dass in Deutschland ab dem 20. April in einem ersten Schritt kleine Geschäfte bis 800 Quadratmeter sortimentsunabhängig wieder öffnen dürfen. Für alle Geschäfte gelten Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Von der Größenbeschränkung sind Fahrradgeschäfte ebenso wie Kfz-Händler und Buchhandlungen ausgenommen.
Darüber hinaus verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am gestrigen Mittwoch darauf, dass die wegen der Pandemie verhängten Kontaktbeschränkungen bis mindestens zum 3. Mai verlängert werden. Über die Ausübung von Sportarten werde man sich am 30. April erneut besprechen.
Auf Länderebene werden die Empfehlungen der Bundesregierung unterschiedlich geregelt. So hat Ministerpräsident Markus Söder beschlossen, dass ab dem 20. April zunächst Baumärkte, Gartencenter und Gärtnereien öffnen können; erst ab dem 27. April dürfen bis zu 800 Quadratmeter große Läden sortimentsunabhängig nachziehen. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sind von dem Quadratmeter-Limit ausgeschlossen. Ab nächster Woche ist in Bayern im Freien auch der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt, was bundesweit bereits während der gesamten Kontaktbeschränkung genehmigt ist.
Schulen, Friseurgeschäfte und Sportstätten wie Fitnessstudios bleiben bis auf weiteres geschlossen. Großveranstaltungen sind bis Ende August verboten.
Deutschland, so Merkel, habe "einen zerbrechlichen Zwischenerfolg erreicht." Aber es muss auch ein klares Verständnis geben, dass alle weiterhin mit dem Virus leben müssten, bis es einen Impfstoff gebe. Entsprechend könne nur äußerst vorsichtig und in kleinen Schritten wieder mehr öffentliches Leben stattfinden. Die Lockerung sei fragil und entscheidend davon abhängig, dass die Bürger in der Öffentlichkeit weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhielten und sich dort nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal einer anderen Person aufhielten. Diese neue "Normalität", wie es Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) nannte, muss so lange beibehalten werden, bis es einen Impfstoff gebe. Zum besseren Schutz werde beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr das Tragen von sogenannten Alltagsmasken empfohlen, erklärte Kanzlerin Merkel. Eine generelle Maskenpflicht soll es nicht geben.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) übt Kritik an der neuen Regelung, da große Häuser ausgeschlossen werden: „Die Regelungen zur Wiedereröffnung der Nicht-Lebensmittelhändler müssen diskriminierungsfrei sein. Lockerungen der Ladenschließung dürfen sich nicht an Betriebsgrößen oder Verkaufsflächen festmachen. Die jetzt beschlossenen Vorgaben führen zu Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheiten", erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Während des Shutdowns ist im Nicht-Lebensmittel-Einzelhandel ein Schaden von rund 30 Mrd. Euro entstanden. Viele Handelsunternehmen würden kurz vor der Pleite stehen.



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