Aktuelles Urteil
08.12.2020, 11:18 Uhr
Amazon darf Auszahlung von Händlerguthaben nicht einfach verweigern
In Auseinandersetzungen mit seinen Händlern greift Amazon mitunter zu drastischen Mitteln: Das Seller-Konto wird gesperrt, offene Umsätze werden eingefroren. Ein Urteil des Landgerichtes München könnte dieser Praxis jetzt ein Ende setzen.
Für Amazon-Seller ist es wohl das Schlimmste, das ihnen in der Zusammenarbeit mit dem Online-Riesen passieren kann: Ihr Seller-Account wird gesperrt. Das bedeutet nicht nur, dass sie ab sofort auf der Plattform keine Verkäufe mehr machen können. Häufig werden auch noch nicht ausgezahlte Verkaufsumsätze eingefroren.
Dass dies nicht einfach so geht, hat jetzt das Landgericht München 1 in einem Urteil festgestellt (Az: 31 O 17559/19). In dem Fall ging es um einen Händler, der über verschiedene europäische Amazon-Marktplätze Microsoft-Software verkaufte. 2017 sperrte Amazon das Konto erstmals, 2018 erneut, 2019 wurde der Account schließlich endgültig gesperrt.
Der Vorwurf: Verkauf von gefälschten Produkten. Auch die Auszahlung von knapp 22.000 Euro aufgelaufener Verkaufserlöse verweigerte der Online-Riese, worauf der gesperrte Händler ihn verklagte.
Klage nicht nur in Luxemburg möglich
Im Urteil, das bereits im August gesprochen, aber erst jetzt veröffentlicht wurde, ging es zunächst um die Frage, ob man Amazon überhaupt in Deutschland verklagen dürfe. Schließlich schließen die Seller auf Amazon einen Vertrag mit der Amazon Payments Europe in Luxemburg. Allerdings hatte Amazon bereits vor einiger Zeit auf Druck des Kartellamtes seine Geschäftsbedingungen dahingehend geändert, dass Luxemburg nicht mehr als alleiniger Gerichtsstand für alle Klagen gegen Amazon gilt.
Danach setzte sich das Gericht mit den Gründen auseinander, die Amazon seinen Händlern für den Fall nennt, dass Verkaufserlöse zurückgehalten werden:
- Der Vertrag wurde verletzt
- Amazon ist einem finanziellen Risiko ausgesetzt - zum Beispiel durch drohende Rücküberweisungen
- Die Identität des Händlers kann nicht ermittelt werden
- Eine Streitigkeit bezüglich einer Transaktion besteht
- Gefahr für die Sicherheit der Amazon-Infrastruktur besteht
Tatsächlich hatte der Account des klagenden Händlers schlechte Bewertungen bekommen - nach seinen Angaben von missgünstigen Konkurrenten. Und Microsoft hatte Amazon davon in Kenntnis gesetzt, dass über den fraglichen Account illegale Software-Kopien verkauft würden.
Amazon musste den Account sperren
Dieser Vorwurf allein zwang Amazon zum Handeln, denn nach geltender Rechtsprechung muss eine Handelsplattform den Verkauf illegaler Waren unterbinden, sobald sie darauf hingewiesen wird. Das sieht auch Marcel van Maele, Rechtsanwalt des klagenden Händlers aus Aaachen so: "Normalerweise legen Handelsplattformen großen Wert darauf, dass sie nur Vermittler sind und keine Haftung übernehmen. In diesem Punkt gibt es allerdings eine Einschränkung."
Geld muss ausbezahlt werden
Doch was ist mit den aufgelaufenen Verkaufserlösen? Hier entschied das Gericht eindeutig, so van Maele: "Unter keinen Umständen war eine Fallkonstellation denkbar, in der Amazon für den Verkauf der Waren in Anspruch genommen werden kann. Deshalb gab es auch keinen Anlass, die aufgelaufenen Kundengelder zurückzuhalten." Tatsächlich verurteilte das Gericht Amazon dazu, die knapp 22.000 Euro an Verkaufserlösen freizugeben. Ob diese Entscheidung tatsächlich Bestand haben wird, muss sich zeigen.
"Zweistelliger Millionenbetrag"
Für Rechtsanwalt van Maele ist dieser Fall nur die Spitze des Eisberges: "Nach vorsichtigen Schätzungen summieren sich die von Amazon unberechtigt zurückgehaltenen Kundengelder allein in Deutschland auf einen zweistelligen Millionenbetrag." Der Jurist hatte deshalb zu Beginn des Verfahrens Amazon bei der Staatsanwaltschaft in München wegen des Verdachtes auf Veruntreuung von Kundengeldern angezeigt. Doch die Staatsanwaltschaft lehnte den Strafantrag ab, der Fall müsse rein zivilrechtlich betrachtet werden.
Diese Einschätzung hat sich mit dem vorliegenden Urteil geändert, meint van Maele: "Jetzt liegt ein zivilrechtliches Urteil vor. Wenn Amazon jetzt seine Praxis des Einfrierens von Kundengeldern nicht ändert, dann ist das für mich eindeutig Veruntreuung."
Autor(in)
Frank
Kemper