Corona-Krise
31.03.2020, 10:05 Uhr
So können Kleinunternehmer jetzt Soforthilfe beantragen
Seit dem 30. März stehen den Ländern die Bundesgelder für die Soforthilfe zur Verfügung. Nun stellt sich für Unternehmen die Frage, wer antragsberechtigt ist und wo die entsprechenden Anträge eingereicht werden können.
Am 23. März hat das Bundeskabinett ein Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und Landwirte verabschiedet. Dafür stellt der Bund eine Summe von 50 Mrd. Euro zur Verfügung. In diesen Tagen läuft nun die Antragsstellung und Auszahlung der Gelder in den einzelnen Ländern an. Für viele Unternehmen ist allerdings aktuell noch unklar, wer einen Antrag auf Soforthilfe stellen kann, welche Angaben dazu benötigt werden und wo die Anträge einzureichen sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dazu die folgenden Informationen zusammengefasst.
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