Unterstützung für Unternehmen
18.03.2020, 08:46 Uhr
Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt
Vielen Unternehmen droht angesichts der Corona-Krise die Inslvenz. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will die Insolvenzantragspflicht für diese Firmen aussetzen, um ein größeres Zeitfenster für Hilfsmaßnahmen zu eröffnen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und die Insolvenz anmelden müssten. Dafür wird an einer Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gearbeitet. Aktuell gilt eine Drei-Wochen-Frist für die Beantragung der Insolvenz, das heißt, ein entsprechender Antrag muss spätestens drei Wochen nach Eintreten des Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit) gestellt werden.
3 Monate, 9,90 Euro, das volle Digital-Programm
Sie wollen mehr Wissen? Jetzt SAZsport DigitalPlus testen!
- Alle Plus-Artikel auf SAZsport.de
- Aktuelle Ausgaben als ePaper
- Zugang zum Online-Archiv mit allen vergangenen Ausgaben
- Monatlich kündbar