Bundespatentgericht hat entschieden
27.02.2020, 15:13 Uhr
Wer die Marke "Black Friday" nutzen darf
Nach jahrelangen Verhandlungen hat das Bundespatentgericht entschieden: Die Wortmarke "Black Friday" genießt weiterhin Markenschutz. Das gilt allerdings nicht für Einzel- und Großhandelsdienstleistungen für Elektroartikel sowie bei Werbedienstleistungen für Dritte.
Für den Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) ist es ein "herber Rückschlag": Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die Wortmarke "Black Friday" weiterhin Markenschutz genießt. Das heißt erst einmal, dass der Begriff "Black Friday" als Marke eingetragen ist und nicht von jedermann nach Gutdünken genutzt werden darf.
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