Für eine Welt ohne Abfall
29.07.2022, 11:00 Uhr
So nimmt das neue Verpackungsgesetz Händler und Marken in die Pflicht
Seit Anfang Juli 2022 gilt das neue Verpackungsgesetz "VerpackG". Welche Rolle ein großer Dienstleister für Kreislauflösungen dabei spielt – und was sich Sport 2000 wünscht.
Für Hersteller und Händler – stationär oder online – muss das Thema vorschriftsmäßige Entsorgung gebrauchter Verpackungen gerade aktuell wieder ganz oben auf der Agenda stehen. Denn nicht nur der Endverbraucher übt Druck aus auf die Unternehmen, nachhaltig zu agieren, sondern auch der Gesetzgeber. Seit 1. Juli 2022 tritt eine neue Stufe des Verpackungsgesetzes „VerpackG“ in Kraft. Dabei wurden zu diesem Datum alle Hersteller und Händler, die Verpackungen jeglicher Art erstmalig in Verkehr bringen, verpflichtet, sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren. Diese Behörde untersteht dem Umweltbundesamt und betreut die Datenbank für Verpackungsdaten von Herstellern/Händlern und dualen Systemen. So lassen sich die genauen Mengen an Abfall erfassen. Was auch neu ist: Händler, die über einen Online-Marktplatz verkaufen, können vom Betreiber kontrolliert werden, ob sie registriert sind und ob ein sogenannter Systembeteiligungsvertrag (Zusammenarbeit mit einem Dualen System) besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Marktplatz das Recht, dem Händler den Vertrieb zu untersagen.
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