Wichtige Regelung für Online-Händler
04.09.2019, 17:22 Uhr
Handel ist wenig auf starke Kundenauthentifizierung vorbereitet
Am 14. September 2019 treten die neuen Regelungen zur starken Kundenauthentifizierung bei elektronischen Zahlungsverfahren in Kraft. Doch viele Online-Händler haben sich darauf noch nicht vorbereitet.
Die sogenannte starke Kundenauthentifizierung schwebt wie ein Damoklesschwert über dem Haupt so manches Händlers, der seine Ware online vertreibt und dabei Bezahlmöglichkeiten wie Bezahlung via Kreditkarte oder PayPal anbietet. Und einige wissen noch nicht einmal etwas von den neuen Regelungen, die am 14. September wirksam werden. Zum Schutz vor Betrug hat die Europäische Kommission Ende November 2017 technische Regulierungsstandards für elektronische Zahlungstransaktionen verabschiedet. Die dazu gehörende starke Kundenauthentifizierung bedeutet, dass grundsätzlich alle elektronischen Zahlungen – mit Ausnahme der Lastschrift – mit mindestens zwei der drei folgenden Elemente bestätigt werden müssen:
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