Black Friday
Quelle: Shutterstock/Magi Bagi
Rechtstipp 19.11.2020, 08:55 Uhr

Warum Händler den Begriff "Black Friday" nicht nutzen sollten

Der Begriff "Black Friday" ist geschützt. Nach der aktuellen Rechtslage darf er deshalb für Marketing- und Werbekampagnen nicht genutzt werden. Ein Interview mit Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke.
Das Bundespatentgericht hat Anfang des Jahres entschieden, dass die Wortmarke "Black Friday" Markenschutz genießt. Was bedeutet dies grundsätzlich für Händler?

Christian Solmecke:
Die wichtigste Information für Händler dürfte derzeit sein, dass sich auch in diesem Jahr entgegen anders lautender Meldungen noch nichts geändert hat. Die Marke Black Friday ist weiterhin eingetragen und bestandskräftig. Händler müssen daher auch 2020 beachten, dass die Nutzung der Marke Black Friday rechtliche Folgen haben kann. Das Bundespatentgericht urteilte, dass der durchschnittliche deutsche Verbraucher bei der Anmeldung 2013 den Begriff vielleicht mit dem Börsencrash 1929 verbunden, ihn aber nicht als Schlagwort für einen "Rabatt-Aktionstag" verstanden habe.

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