BGH-Urteil 20.12.2019, 08:31 Uhr

Online-Händler: Auch andere Kommunikationswege als Hotline erlaubt

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Klage der Verbraucherzentralen gegen Amazon abgewiesen. Demnach dürfen Online-Händler ihren Kunden auch andere Kommunikationswege als die klassische Hotline anbieten.
(Quelle: shutterstock.com/create jobs 51)
Online-Händler wie der Versandriese Amazon müssen für ihre Kunden schnell erreichbar sein - dabei können die Unternehmen aber auch auf andere Kommunikationswege als die klassische Hotline setzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Die Richter wiesen eine Klage der Verbraucherzentralen gegen Amazon ab. (Az. I ZR 163/16)

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