EuGH-Urteil
03.04.2020, 08:10 Uhr
Amazon haftet beim Lagern nicht für Markenverstöße von Händlern
Wenn eine Plattform für einen Dritten unwissentlich Ware lagert, die gegen Markenrechte verstößt, begeht sie keine Verletzung, solange sie die Artikel nicht selbst anbietet oder in den Verkehr bringt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Verantwortung von Online-Plattformen wie Amazon bei Markenrechtsverletzungen durch Händler deutlich eingeschränkt. Wenn eine Plattform für einen Dritten unwissentlich Ware lagert, die gegen Markenrechte verstößt, begeht sie keine Verletzung, solange sie die Artikel nicht selbst anbietet oder in den Verkehr bringt, entschieden die Richter am Donnerstag.
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