Stichproben bei Import-Ware
16.08.2019, 08:35 Uhr
Viele E-Scooter sind nicht gesetzeskonform gekennzeichnet
Die meisten E-Scooter verfehlen bei der Einfuhr in die EU die Anforderungen an die Produktsicherheit. Einige dürften in den Handel gelangt sein. Im Straßenverkehr dürfen sie nicht genutzt werden.
Seit knapp einem Monat sind die sogenannten Elektro-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen. Die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) überprüft insbesondere bei Einfuhrkontrollen im Hamburger Hafen regelmäßig, ob bei E-Scootern die Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Bei etlichen Stichproben stellten die Mitarbeiter der Abteilung Produktsicherheit der Behörde fest, dass die Anforderungen nicht eingehalten wurden. Seit Januar 2019 wurden 1.772 E-Scooter bei der Einfuhr in die Europäische Union im Hamburger Hafen kontrolliert. Nur 315 E-Scootern wurde die Einfuhr in die EU gewährt, alle anderen erhielten keine Freigabe zum freien Verkehr.
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